Herzlich Willkommen bei Wagner Computer Elektronik   AGB's © by WaCoEl

WaCoEl - Allgemeine Geschäftsbedingungen !


§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis 
entgegenstehender
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die 
Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu
qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch uns.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Annahme bleibt richtige und 
rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies

ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen

zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


§ 3 Absatzpreise - Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager Dunzweiler oder -
bei Direktversand - ab deutscher Grenze bzw. ab deutschem Einfuhrhafen ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung 
nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in 
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz der 
Deutschen Bundesbank per anno zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden 
nachzuweisen, sind wir berechtigt,
diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns 
nachzuweisen,
dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein 
Zurückhaltungsrecht zu.


§ 4 Lieferzeit
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede
vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes,
maximal 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass  dem 
Besteller im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung

wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw.
Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit

Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; 
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur 
zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 
50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. 2 und Abs. 3 gelten nicht, 
sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns 
zu vertretenden Verzuges geltend machen kann,
dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, oder verletzt er sonstige 
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger 
Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer 
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in 
Annahmeverzug gerät.


§ 5 Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung " ab Werk" vereinbart.

§ 6 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur

Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzleistung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich 
diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise 
die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag 
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst

entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine 
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus 
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


§ 7 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Abs. 4 bis Abs. 6 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf 
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen.
Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.Gleiches gilt bei

anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer

Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß §823 BGB richtet sich - gleich gegen wen diese

Ansprüche geltend gemacht werden - nach §6 Abs. 7.


§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung 
mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir

berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt 
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der 
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - 
anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, 
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig 
durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die 
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den 
uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch

bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der 
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache

ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch
nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen 
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und 
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder 
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen,
dass der Besteller uns die abgetretenen 
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen 
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das 
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten 
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche 
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten 
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise,
dass die Sache des 
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die

Verbindung mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der

Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,
den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen

unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Dunzweiler im März 2021



Startseite Impressum Toner Kontakt Fernwartung Datenschutz AGB's